- Waldheimer Prozesse
- Wạldheimer Prozẹsse,im angeblichen Zusammenhang mit der Entnazifizierung von der Justiz der DDR von April bis Juni 1950 im Zuchthaus von Waldheim durchgeführte Gerichtsverfahren gegen etwa 3 390 Personen, die aufgrund der Auflösung der letzten drei sowjetischen Speziallager in der DDR (Bautzen, Buchenwald, Sachsenhausen) zur weiteren Strafverfolgung an DDR-Organe übergeben worden waren. Strafkammern des Landgerichts Chemnitz sprachen in Schnellverfahren zum großen Teil sehr hohe Strafen u. a. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wegen Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen, wegen Gestapozugehörigkeit und wegen faschistischer Untaten in osteuropäischen Ländern aus. Die von politischen Gremien der SED dirigierten Waldheimer Prozesse wurden in der Folgezeit wegen Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze stark kritisiert (z. B. mangelhafte Sachverhaltsaufklärung, Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit, Beeinträchtigung des Rechts auf Verteidigung, oft überhöhte Strafen, u. a. 32 Todesurteile, von denen 24 vollstreckt wurden; nur 14 Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen unter fünf Jahren). Neben Kriegsverbrechern sind Mitläufer und vermutlich auch Unschuldige verurteilt worden. Infolge weltweiter Proteste wurden 1952 zahlreiche Verurteilte freigelassen, in vielen Fällen wurde das Strafmaß reduziert. - Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vom 29. 10. 1992 in der Fassung vom 1. 7. 1997 kann bis zum 31. 12. 1999 die Rehabilitierung von Opfern der Waldheimer Prozesse beantragt werden (Rehabilitierungsgesetze). Gegen an den Waldheimer Prozessen beteiligte Richter und Staatsanwälte wurden Strafverfahren anhängig gemacht beziehungsweise durchgeführt.W. Eisert: Die W. P. Der stalinist. Terror 1950 (1993).
Universal-Lexikon. 2012.